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Strafrecht

Im Strafverfahren ist der Beschuldigte der staatlichen Macht ausgesetzt. Besonders intensive Grundrechtseingriffe stellen Hausdurchsuchungen oder die Untersuchungshaft dar. Als Strafverteidiger treten wir für Ihre Rechte und Interessen im Strafverfahren ein. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie, die Ihren Interessen bestmöglich gerecht wird. So bietet es sich in geeigneten Fällen an, bereits im Ermittlungsverfahren auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme zum Strafverteidiger ist daher unbedingt zu empfehlen, damit die Weichen für die Verteidigung von Anfang an richtig gestellt sind. Zu unserem Leistungsangebot gehören die klassische Individualverteidigung in Strafsachen, die Vertretung der Nebenklage, Einsprüche gegen Strafbefehle sowie die Vertretung auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts sowie bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist darüber hinaus die Verteidigung im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht: 

  • Unfallflucht,
  • Gefährdung des Straßenverkehrs,
  • Nötigung,
  • Eingriff in den Straßenverkehr,
  • Körperverletzung,
  • Trunkenheit. 

Verkehrsordnungswidrigkeiten:

  • Geschwindigkeitsverstöße,
  • Abstandsdelikte,
  • Rotlichtverstöße,
  • Fahrzeugmängel,
  • Fahrzeug-Betriebserlaubnis, 
  • Alkoholfahrt ,
  • Taten unter Einfluss von Rauschmitteln.