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Erbrecht

Nach der ersten Trauer über den Verlust eines Angehörigen folgt im zweiten Schritt leider sehr häufig die Auseinandersetzung der Hinterbliebenen über das Erbe. Am Ende geht es - wie so oft - um das materielle Vermögen, das aufgeteilt wird. Eine Menge Ärger und viele Probleme ließen sich vermeiden, wenn sich jeder Bürger mit Unterstützung eines spezialisierten Rechtsanwalts Gedanken über seinen letzten Willen machen würde. Da der Tod in unserer Kultur meist aus dem täglichen Leben ausgeblendet wird, sind unwillkommene Überraschungen nach dem Tod fast unausweichlich. Nur rund 20 Prozent der deutschen Bürger haben ein Testament! Für die restlichen 80 Prozent gilt die gesetzliche Erbfolge. Und es spielt am Ende keine Rolle, ob Sie die Erbfolge kennen oder für gut befinden. Eigene letztwillige Verfügungen fallen nicht leicht. Es liegt in der Natur der Sache, dass man die Regelung der Rechtsfolgen nach dem eigenen Ableben immer wieder hinausschiebt. Schließlich sind wir uns darüber bewusst, dass die Fragen rund um das Erbrecht besonders sensibel sind - insbesondere wenn es neben der Vermögensnachfolge um Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen geht. Umso mehr gehören auch die menschlichen Aspekte zu einer gründlichen Beratung. Wir haben uns auf die vielfältigen Facetten des Erbrechts spezialisiert und beraten Sie bei Fragen im Zusammenhang mit der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten und von Todes wegen. Ausgehend von steuerrechtlichen und ggf. gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen erarbeiten wir individuelle Lösungen, die auf Ihre Interessen und Bedürfnisse optimal abgestimmt sind. Unser Beratungsspektrum umfasst im Einzelnen:

  • Vermögensübertragungen zu Lebzeiten im Wege der Schenkung.

Vermögensübertragungen von Todes wegen:

  • Gestaltung von Testamenten, Ehegattentestamenten und Eheverträgen,
  • Gestaltung des Pflichtteils (gegenständlicher beschränkter Pflichtteilsverzicht),
  • Gestaltung von Unternehmertestamenten. 

Bei außergerichtlichen und gerichtlichen Erbauseinandersetzungen stehen wir Ihnen als erfahrene Prozessanwälte bei der Konfliktlösung zur Seite. Gleichermaßen unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche.